Preise und Beiträge
Hebesätze
Die Verbands- und Wassergeldbeiträge werden gem. §§ 30-32 der Verbandssatzung und zwar wie folgt gehoben:
Die Beitragssätze gem. § 32 Abs. 5.4.3. und 5.4.5 werden nach § 32 Abs. 6 lt. Vorstandsbeschluss vom 29.11.2001 je Werteinheit mit netto 84,00 brutto 89,88 erhoben.
Die Wertzahlen werden wie folgt festgesetzt:
| Spitzendurchfluss | Wertzahlen |
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Abrechnung der Hausanschlüsse
Hausanschlüsse werden nach §32 Abs. 5.6 wie folgt abgerechnet:
| netto | brutto |
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Für Eigenleistungen werden wie folgt vergütet:
| netto | brutto |
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Anschluss- und Neubaugebiete
In Anschluss- und Neubaugebieten werden Anschluss- bzw. Erschließungsbeiträge erhoben, die sich aus den Herstellungskosten der entsprechenden Gebiete errechnen.
Weide-, Bauwasser- und Hydrantenanschlussbeiträge
Abrechnungen der Weide-, Bauwasser- und Hydrantenanschlussbeiträge sowie Änderungen, Umlegungen, Reparaturen, Material- und Leistungsverkäufe etc. nach § 32 Abs. 5.7 werden zu den Selbstkosten nach Aufwand zu den Preisregelungen des Verbandes abgerechnet bzw. beschieden.
Laufenden Beiträge
Die laufenden Beiträge (gem. §32 der Satzung) lt. Vorstandsbeschluss vom 29.11.2001:
| QN | netto/Monat | brutto/Monat |
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Pauschalen für Hydranten, die Bereitstellung von Bauwasser und das Ab- und Wiederanstellen pro VA-Schellen
| Pauschalen | netto | brutto |
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Mindestbeitrag für Hydranten- und Leihzähler lt. Vorstandsbeschluss vom 29.11.2001:
| Zeitraum | netto | brutto |
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