Preise und Beiträge

Hebesätze

Die Verbands- und Wassergeldbeiträge werden gem. §§ 30-32 der Verbandssatzung und zwar wie folgt gehoben:

Die Beitragssätze gem. § 32 Abs. 5.4.3. und 5.4.5 werden nach § 32 Abs. 6 lt. Vorstandsbeschluss vom 29.11.2001 je Werteinheit mit netto € 84,00 brutto € 89,88 erhoben.

Die Wertzahlen werden wie folgt festgesetzt:

Spitzendurchfluss Wertzahlen

Abrechnung der Hausanschlüsse

Hausanschlüsse werden nach §32 Abs. 5.6 wie folgt abgerechnet:

  netto brutto

Für Eigenleistungen werden wie folgt vergütet:

  netto brutto

Anschluss- und Neubaugebiete

In Anschluss- und Neubaugebieten werden Anschluss- bzw. Erschließungsbeiträge erhoben, die sich aus den Herstellungskosten der entsprechenden Gebiete errechnen.

Weide-, Bauwasser- und Hydrantenanschlussbeiträge

Abrechnungen der Weide-, Bauwasser- und Hydrantenanschlussbeiträge sowie Änderungen, Umlegungen, Reparaturen, Material- und Leistungsverkäufe etc. nach § 32 Abs. 5.7 werden zu den Selbstkosten nach Aufwand zu den Preisregelungen des Verbandes abgerechnet bzw. beschieden.

Laufenden Beiträge

Die laufenden Beiträge (gem. §32 der Satzung) lt. Vorstandsbeschluss vom 29.11.2001:

QN netto/Monat brutto/Monat

Pauschalen für Hydranten, die Bereitstellung von Bauwasser und das Ab- und Wiederanstellen pro VA-Schellen

Pauschalen netto brutto

Mindestbeitrag für Hydranten- und Leihzähler lt. Vorstandsbeschluss vom 29.11.2001:

Zeitraum netto brutto